Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AkG) ist ein durch den Senat eingerichtetes Kollegialorgan, um Diskriminierungen aufgrund
- des Geschlechts
- der ethnischen Zugehörigkeit
- der Religion bzw. Weltanschauung
- des Alters und/oder
- der sexuellen Orientierung
an der TU Graz entgegenzuwirken. Zudem werden Angehörige und Organe der Universität in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Frauenförderung beraten und unterstützt (gemäß § 42 Abs 1 UG 2002).
Bei Diskriminierung aufgrund von Behinderungen aller Art (körperlichen, psychischen und chronischen) wenden Sie sich bitte an die Behindertenvertrauenspersonen der TU Graz!
Die Tätigkeiten des AkG umfassen
- Umsetzung des Frauenförderungsplans
- Begleitende Kontrolle bei Personalauswahlverfahren: im Bereich wissenschaftliche MitarbeiterInnen; im Bereich allgemeine MitarbeiterInnen
- Begleitende Kontrolle bei der Umsetzung der sonstigen gesetzlichen Vorgaben
- u.a. Überprüfung des mindestens 40%igen-Frauenanteils in Gremien (40% Quote): Bestandteil einer nachvollziehbaren Begründung ist die Dokumentation der nachweislichen Anfrage an die in Frage kommenden Wissenschafterinnen inlusive ihrer Rückmeldungen
- Karrierefördernde Maßnahmen für Frauen
- Beratung für Frauen in Fragen der Karriereplanung
- Geschlechtergerechten Sprachgebrauch
- Erstberatung und Unterstützung bei allen Diskriminierungsdimensionen, bei Mobbing und/oder sexueller Belästigung
- Information/Sensibilisierung/Projekte über Gender Mainstreaming, Diversity Management und Dual Career
- Enge Zusammenarbeit mit dem Büro für Gleichstellung und Frauenförderung
- Österreichweite und internationale Vernetzung
- Stellungnahmen zu inner- und außeruniversitären Verordnungen und Gesetzesentwürfen
- Mitarbeit in Gremien und Arbeitsgruppen
- Jährliche Berichtslegung an Rektorat und Unirat
- Mitwirkung bei der Erstellung der Leistungsvereinbarung und von Kennzahlen für die Wissensbilanz
Der Arbeitskreis wird für jeweils 3 Jahre nominiert. Für die Funktionsperiode 2010 - 2012 ist er aus folgenden
zusammengesetzt. Bei der Ausübung ihrer Funktion sind sie unabhängig, weisungsfrei und unterliegen der Amtsverschwiegenheit.
Alle Aufgabengebiete werden operativ vom Büro für Gleichstellung und Frauenförderung unterstützt.
Interner Bereich für AkG-Mitglieder und AkG-Ersatzmitglieder
