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Betriebsrat für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal

Der Betriebsrat
  • vertritt das gesamte wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal der TU Graz in arbeitsrechtlichen Themen: Arbeitsverfassung, Angestelltengesetz, Arbeitnehmerinnen- und -nehmerschutz, Arbeitszeitgesetz, Sozialversicherung usw.
  • tritt dafür ein, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden.
  • ist aktiv im Bereich Kollektivvertrag und Betriebsvereinbarungen.
  • bringt Vorschläge zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Sicherheit ein.
  • hat Mitspracherecht in Personalfragen und Einspruchsrecht bei Kündigungen sowie Entlassungen.

Wir vertreten die rund 2000 wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TU Graz. Sie können sich jederzeit mit ihren Anliegen und Problemen an uns wenden: wir stehen gerne für Einzelgespräche und Beratungen zur Verfügung. Alle persönlichen Anliegen und Informationen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.

Kontakt

Evelyn KRALL
Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn.
Vorsitzende
Tel.: +43 316 873 8882
evelyn.krallnoSpam@tugraz.at Büro des Betriebsrates
Mandellstraße 15/I
8010 Graz Irene KÜHNEL
Tel.: +43 316 873 7100
brwissnoSpam@tugraz.at 

Jörg SCHRÖTTNER
Assoc.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn.
1. Stellvertreter 
Tel.: +43 316 873 7395
schroettnernoSpam@tugraz.at

Harald UNTERWEGER
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn.
2. Stellvertreter
Tel.: +43 316 873 6200
h.unterwegernoSpam@tugraz.at

Grundlage

Gemäß Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 38 hat der Betriebsrat die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu wahren und zu fördern.   Die Wahlen von Betriebsräten sind im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 52 geregelt.

Informationen für Bedienstete der TU Graz

Im Intranet TU4U: Betriebsrat für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal