Entzug der Benutzungsbewilligung
Bei (wiederholten) Verstößen gegen die BBO bzw. die „Ergänzenden Richtlinien betreffend das TUGnet“ wird dem Benutzer die Benutzungsbewilligung entzogen.
- Im Falle eines internen Rechners durch Sperre dieses Rechners, bis das Problem behoben ist (der EDV-Beauftragte wird informiert, im Wiederholungsfall auch die Leitung der Organisationseinheit und im Falle rechtlich relevanter Vorfälle auch die Rechtsabteilung)
- Im Falle eines externen Zugangs beim n.ten Verstoß ausnahmslos durch Sperre des Zugangsaccounts auf die Dauer von 2n-1 Wochen.
Eine Sperre wird nicht automatisch aufgehoben, der gesperrte Benutzer muß sich nach Ablauf der Sperrfrist (s.o.) und Beseitigung des Sperrgrundes an dasNOC wenden!
Die Sperre wird auch verhängt wenn der Verstoß gegen die BBO unabsichtlich geschieht.
Mailanfragen vor Ende der Sperrfrist erhöhen i.a. die Sperrdauer um jeweils 1 Tag
Sperren, die aufgrund einer Überschreitung des Transferlimits (aktueller Wert ist TUGrazonline zu entnehmen) automatisch durch TUGrazonline erfolgen, werden mit Monatsende von TUGrazonline auch automatisch wieder aufgehoben. Bei Problemen mit dem Rücksetzen des Monatstransfervolumens ist also der TUGRAZonline-Helpdesk zu kontaktieren und nicht das NOC.
Eine händische Entsperrung ist sinnlos, da diese von TUGrazonline sofort wieder rückgängig gemacht würde.
Erläuterungen zu Sperrgründen
Ein viren- oder wurmverseuchter Rechner stellt einen Verstoß gegen §3 und §4 der „Ergänzende Richtlinien betreffend das TUGnet“ dar.
| Falsch konfigurierter Postausgangsserver / SMTP-Wurm: Wenn wir feststellen, daß ein Rechner immer wieder versucht E-Mails direkt (also nicht über unseren SMTP-Server) zu versenden, dann müssen wir davon ausgehen, daß dieser Rechner entweder falsch konfiguriert oder aber mit „Malware“ infiziert ist. Der zugeordnete Account wird bis zur Klärung des Malware-Verdachts gesperrt. |
Das Anbieten urheberrechtlich geschützter Daten verstößt gegen §3.
| Anmerkung: Viele Benutzer von sogenannten Filesharing-Programmen (P2P) bemerken nicht, daß sie die heruntergeladenen Daten gleichzeitig und illegal auch zum Download anbieten - da dagegen fast täglich die Rechteinhaber oder deren rechtliche Vertretungen Einspruch erhoben haben und das eine Beeinträchtigungen für andere Benutzer (z.B. durch extreme Bandbreitenverschwendung etwa im WLAN) darstellt, wurde P2P-Datentransfer mittels IPS unterbunden |
