Zentraler Informatikdienst
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Ergänzende Richtlinien
zur Nutzung von Software an der TU Graz


§ 1 Urheberrechtsgesetz

Jeder, der illegal Software kopiert oder illegal kopierte Software wissentlich einsetzt, verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz und macht sich strafbar (siehe z.B. jusline.at).

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§ 2 Genehmigung

Ohne Genehmigung des/r verantwortlichen EDV-Beauftragten sind keine Programme zu kopieren oder auf Computern der TU Graz zu installieren.

Wir weisen Sie darauf hin, dass der/die InhaberIn der TUGonline-Funktion Verwaltung zentraler Software-Lizenzen die volle Verantwortung für die Meldung der Lizenzen in der Software-Datenbank trägt.

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§ 3 Registrierung

Alle vom Software-Server oder bei der WebAttended Installation von der ZID-Webseite installierten Produkte sind über das Icon "Zentrale Softwarelizenzen" im TUGonline in der Software-Datenbank zu registrieren.

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§ 4 Haftung

Der/die InhaberIn der TUGonline-Funktion EDV-Beauftragte haftet auch bei Weitergabe der Passwörter für den Zugang zum Software-Server.
Ausgelaufene Passwörter können über das TUGonline-Icon "Software-Server Kennwort" gesetzt werden. Auch über den Netware-Zugang kann das Passwort weiterhin geändert werden.

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§ 5 Ausgeschiedene MitarbeiterInnen

Personen, die nicht mehr in einem Dienstverhältnis zur TU Graz stehen, sind nicht befugt weiterhin Software der TU Graz auf Heimarbeitsplätzen zu verwenden.
Sie sind verpflichtet, die Software von ihrem Heimarbeitsplatz zu löschen!

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§ 6 Lizenzüberprüfung

Der ZID behält sich das Recht vor, jederzeit (nach Vorankündigung) eine Überprüfung der installierten Lizenzen vorzunehmen.

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